Lt. Auskunft der Gemeinde dürfen wir bei Bedarf ein Nebengebäude errichten. Was definiert ein Nebengebäude?
Ein Nebengebäude ist ein nicht für Wohnzwecke bestimmtes Gebäude, das aufgrund seiner Art, Größe und seines Verwendungszweckes einem anderen auf demselben Baugrundstück befindlichen Gebäude untergeordnet ist (Geräteschuppen, Gartenhäuschen und dgl.).